Afstand +- 5km
24/7
Overstappen +- 9min
Geen pendeldienst
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Het parkeerterrein is 24 uur per dag geopend en er zijn geen extra kosten (nachttoeslag, enz.).
Vertrekproces:
Op de dag van vertrek begint u uw reis naar onze parkeerplaats. Bij aankomst op de parkeerplaats kunt u uw auto op een parkeerplaats naar keuze parkeren en uw reis naar de luchthaven van Frankfurt vervolgen.
Hoe naar de luchthaven van Frankfurt te gaan?
Hotel Moxy Shuttle (4€ per persoon): Het Moxy Hotel, gelegen recht tegenover onze parkeerplaats, biedt een pendeldienst naar de luchthaven van Frankfurt van 5:00 tot 9:40 uur en van 18:30 tot 23:10 uur.
Bolt / Uber-applicatie (10-15 €): U kunt eenvoudig en handig een voertuig voor de parkeerplaats online bestellen met behulp van de Uber- en Bolt-apps. Gemiddelde wachttijd: 10 minuten.
Kelsterbach Taxi (20-25 €): U kunt snel en betrouwbaar een taxi bestellen rechtstreeks naar de parkeerplaats door te bellen naar 06107-4141.
Openbaar vervoer met de bus: Vanaf de halte "Am Weiher" kunt u met busnummer 82 zonder overstappen naar de luchthaven van Frankfurt gaan.
Terugkeerproces:
Er zijn verschillende opties om vanaf de luchthaven van Frankfurt terug te keren naar onze parkeerplaats:
Hotel Moxy Shuttle (4€ per persoon): Het Moxy Hotel, gelegen recht tegenover onze parkeerplaats, biedt een pendeldienst naar de luchthaven van Frankfurt van 5:00 tot 9:40 uur en van 18:30 tot 23:10 uur.
Bolt / Uber-applicatie (10-15 €): U kunt eenvoudig en handig een voertuig voor de parkeerplaats online bestellen met behulp van de Uber- en Bolt-apps. Gemiddelde wachttijd: 10 minuten.
Arguc Taxi (20-25 €): U kunt snel en betrouwbaar een taxi bestellen rechtstreeks naar de parkeerplaats door te bellen naar 06107-5600.
Openbaar vervoer met de bus: Vanaf de halte "Am Weiher" kunt u met busnummer 82 zonder overstappen terug naar de parkeerplaats gaan.
Afstand +- 0km
24/7
Overstappen +-0min
Valet Service
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Abflug:
Wir übernehmen Ihr technisch einwandfreies Fahrzeug direkt am Terminal 1 oder 2
des Frankfurter Flughafens und überführen es mit unserem geschulten Personal zu
unseren in Kelsterbach befindlichen Parkflächen.
Selbstverständlich sind diese Transferfahrten durch uns versichert.
Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie uns 30
Minuten vor Ankunft an Ihrem Terminal unter der Rufnummer: 06107 – 9450056
zu kontaktieren.
Vor Ort führen wir einen digital protokollierten Fahrzeugcheck durch, welchen Sie
ebenfalls umgehend per Email erhalten.
Rückkehr:
Bei Ihrer Rückkehr kontaktieren Sie uns bitte direkt nach Ihrer Landung am
Flughafen Frankfurt unter der Rufnummer: 06107 - 9450056.
Wir überführen Ihr Fahrzeug nun umgehend zum Terminal, wo gemeinsam mit
unserem Mitarbeiter die Fahrzeugübergabe vorgenommen wird.
Aufpreise:
In der Zeit zwischen 23:00 – 06:00 Uhr erheben wir einen Nachtzuschlag von 35€.
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Mein Valet Frankfurt bietet eine Dienstleistung im Bereich des Valet – Services an.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch
Unternehmen § 14 BGB.
Mit der Buchung unseres Services über unsere Website: www.mein-valet-
frankfurt.com, als auch über unsere Website: www.frankfurt.mein-valet.com, sowie
über die Webseiten unserer Partner:
Travelcar, Parkos, Parkplatzcheck, Fluparks, Parkvia, Holidayextras, OnePark,
Parkinglist, Check&Park, Allopark, sowie Parkplatzboerse, Parkplatz-Finder,
Parkcheck, iParkandFly & Mobypark oder mit der Buchung über unseren
telefonischen Kundensupport unter: 06107-9450056 oder unter: 06107-990305
stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu.
Zusätzlich wird dies vom Kunde bei der Abholung sowie bei der Rückgabe seines
Fahrzeuges in unserem erstellten Übergabeprotokoll bestätigt.
I. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter
Leistungen
1.Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten
Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer
Buchungsnummer
schriftlich per E-Mail an: info@mein-valet-frankfurt.com bzw. frankfurt@mein-
valet.com
erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang. Eine
Stornierung bis höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist
kostenlos.
2.Nach dieser Frist beanspruchen wir die Übernahme der vollen Kosten.
Selbstverständlich bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt
nicht
entstanden oder wesentlich geringer ist.
3.Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen
sind bis
spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie
bis zu
diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an: info@mein-valet-frankfurt.com bzw.
frankfurt@mein-valet.com erfolgt sind.
4. Bei der verfrühten Rückkehr werden überschüssige Parktage nicht ausbezahlt.
4. Der Kunde hat mit der Hinzubuchung unseres Upgrades „Reise-Ausfall-
Versicherung“ die Möglichkeit, seine Stellplatzbuchung ohne Angabe von Gründen
jederzeit kostenfrei zu stornieren. Lediglich das für die Versicherung berechnete
Entgelt
ist im Falle der Stornierung der Buchung innerhalb von 3 Tagen zu begleichen.
Eine Stornierung dieser ‘‘Versicherung‘‘ ist nicht möglich.
5. Die Stornierung eines bereits gebuchten Fahrzeugpflegepaketes ist nur bis
maximal
48h vor der vereinbarten Rückkehrzeit des Kunden möglich, sofern sie bis zu
diesem
Zeitpunkt schriftlich per Email an: info@mein-valet-frankfurt.com bzw.
frankfurt@mein-valet.com erfolgt ist.
II. Haftung
a) Mein-Valet-Frankfurt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus
der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
b) Für sonstige Schäden haftet Mein-Valet-Frankfurt bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
c) Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer
den
Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die
Haftung
auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
d) Soweit die Haftung von Mein-Valet-Frankfurt ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von Mein-Valet-Frankfurt, es sei
denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens,
des
Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.
e) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
f) Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug
zurückgelassen
werden.
g) Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste
Alt.
BGB ist ausgeschlossen.
h) Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Schäden, die aufgrund
Gefälligkeitshandlungen
(Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
i) Mein-Valet-Frankfurt haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für
die
ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der
nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen
gelten
auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.
j) Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse,
höhere
Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen
insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnehmen oder
Beschädigungen durch Dritte.
k) Mein-Valet-Frankfurt übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe
Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen
der
Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. Übergabeort
zum
Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des
Fahrzeuges
vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht
vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde
beweisen
muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes
angenommen
werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht
zu
sehen war.
l) Mein-Valet-Frankfurt haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet Mein-Valet-Frankfurt nur, wenn eine Verletzung von Leben,
Körper
oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche
Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben
unberührt.
m) Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter
Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal
jedoch in
Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt.
Im übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein
Fall
der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
n) Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten
nach
der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt
der
Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der
Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen,
wenn er
ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.
o) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von Mein-Valet-
Frankfurt
bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen.
Das Mein-Valet-Frankfurt Team nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am
Terminal
gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck im Sinne eines Rundganges
durch.
Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar, hat die
Anzeige
spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall schriftlich bei Mein-Valet-Frankfurt
unter der
oben genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die
Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu
erfolgen.
p) Bei dem falschen bzw. vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden am
Fahrzeug, die
nachweislich schon vor der Übergabe des Fahrzeuges an Mein Valet Frankfurt
entstanden sind, behalten wir uns das Recht auf Einreichen einer Strafanzeige,
sowie
das Berechnen einer Aufwandsgebühr von 99,90€ vor.
q) Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere
Begleiter des
Mein-Valet schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene
Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu
vertretenden
oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen
Schadensfalles
an Mein-Valet-Frankfurt ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.
r) Bei der Buchung einer unserer Aufbereitungspakete gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unseres Fahrzeugaufbereitungspartners
(MeinAutoreiniger).
s) Bei der Buchung unserer angebotenen Waschstraßenfahrt überführt das Mein-
Valet
Team das Kundenfahrzeug zu der in Kelsterbach befindlichen Waschstraße
‘‘Waschpark.‘‘ Mit der Buchung des Upgrades akzeptiert der Kunde die
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des Waschpark Teams in Kelsterbach.
Diese können unter: http://www.waschpark-kelsterbach.de/page3.html eingesehen
werden. Eine Haftung von Mein-Valet-Frankfurt für evtl. entstandene Kratzer oder
Schäden durch die Nutzung der Waschstraße ist ausgeschlossen.
III. Valet-Parken
1.) Geltungsbereich
a) Die Buchung des Produktes Valet-Parken Außenstellplatz & Hallenstellplatz, sowie
alle
dazugehörigen Dienstleistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) von Mein-Valet-Frankfurt, Rüsselsheimer Straße
115 in
65451 Kelsterbach.
b) Das Mein-Valet-Frankfurt Team organisiert den Transfer des Kunden-PKW vom
Flughafen Frankfurt zum Parkplatz und wieder zurück im Wege des sogenannten
Valet
Parkings. Am zwischen den Parteien vereinbarten Ort an den Terminals 1 oder 2
des
Flughafen Frankfurt am Main übernimmt das Mein-Valet-Frankfurt Personal das
Kundenfahrzeug und verbringt dieses zu unseren Parkflächen.
Die am Flughafenterminal entgegengenommenen Kundenfahrzeuge werden von
unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellflächen verbracht, um einen
reibungslosen Ablauf der weiteren Kunden gewähren zu können.
Bei Einzelfällen bzw. hoher Auslastung kann ein zeitweises Zwischenparken des
Fahrzeuges auf öffentlichen Stellflächen erfolgen, um den Kunden einen
reibungslosen
Ablauf gewährleisten zu können.
In diesem Fall ist die Haftung von Mein-Valet-Frankfurt in Schadensfällen sowie
bei
Vandalismus & höherer Gewalt bzw. Einwirkung von dritten Personen
ausgeschlossen.
Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher,
haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer
gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist. Andernfalls ist Mein-Valet-
Frankfurt berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde
bleibt
zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer
und
Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben.
c) Die Ankündigung der Ankunft bzgl. der anschließenden Übergabe des Fahrzeuges
am
Flughafen Frankfurt hat mindestens 30 Minuten vor der Ankunftszeit zu erfolgen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 2,5 Stunden vor der geplanten
Abflugzeit
am Terminal erscheinen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so ist die Haftung
von Mein-Valet-Frankfurt ausgeschlossen.
Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im
Bereich
der Terminals 1 oder 2 des Flughafens Frankfurt am Main zurück.
Ebenso werden hier die zur Rückgabe anstehenden Kundenfahrzeuge von
unseren
Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellplätzen zwecks eines reibungslosen
Ablaufes
geparkt. Dem Kunde wird bei seinem Abflug mitgeteilt, dass er sich telefonisch
direkt
nach seiner Landung am Flughafen Frankfurt an uns wenden möchte.
d) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Abflug) von
mehr
als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich
Mein-Valet-Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 19,90€
für die
Umkoordination & Planung vor.
e) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Rückgabe)
von
mehr als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält
sich
Mein-Valet-Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 19,90€
für die
Umkoordination & Planung vor.
f) Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten wird dem
Kunden ein
Nachtzuschlag von 35€ berechnet.
Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren
Nachtzeiten
den Service von Mein-Valet-Frankfurt benötigen, wird dieser Zuschlag nur einmal
berechnet.
Die Nachtzeiten von Mein-Valet-Frankfurt sind von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
g) Sollte bei der Übernahme des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt die
Restreichweite
des Tankes unter 30 km liegen behält sich Mein-Valet-Frankfurt das Betanken zur
Sicherstellung der reibungslosen Überführung bzw. Rückführung vor.
Hier wird dem Kunden der betankte Betrag (abhängig nach Fahrzeugmodell)
sowie eine
Aufwandspauschale von 9€ in Rechnung gestellt.
h) Sollte der Kunde seinen Aufenthalt verlängern & später als gebucht zurückkehren,
berechnen wir für jeden weiteren angefangenen Buchungstag eine Gebühr von
7,00€
inkl. MwSt.
i) Fahrzeuge, die die Gesamtlänge eines regulären PKWs überschreiten, müssen
dies bei
der zu tätigenden Buchung angeben. Bei Wohnmobilen, Transportern &
Kleinbussen
wird aufgrund der Größe ein zusätzlicher Stellplatz berechnet, der mit 3,00€ inkl.
MwSt.
pro angefangenen Tag zu vergüten ist.
j) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung
dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen
vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.
k) Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB‘s erkennt Mein-Valet-
Frankfurt
nicht an, es sei denn, Mein-Valet-Frankfurt hat ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich
zugestimmt.
2.) Vertragsinhalt
Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Fahrzeug an Mein-Valet-
Frankfurt übergibt, welches er bei seiner Reservierung auch angegeben hat. Es steht
Mein-Valet-Frankfurt frei, ein anderes Fahrzeug, statt des angegebenen Fahrzeugs
anzunehmen. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Annahme des Fahrzeugs
durch Mein-Valet-Frankfurt zustande.
a) Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Mein-Valet-Frankfurt am
Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und in die von
Mein-Valet-Frankfurt angemieteten Parkflächen überführt.
b) Da Mein-Valet-Frankfurt mehrere Parkflächen im Raum des Flughafen Frankfurts
besitzt, kann die gefahrene Kilometerzahl aufgrund dieser Tatsache bzw. bei
Vollbelegung durch das Durchführen von Umparkmaßnahmen von der
angegebenen
Kilometerzahl auf unserer Website abweichen.
Eine gefahrene Kilometerzahl von höchstens 50 km liegt hier im Toleranzbereich
und ist
vom Kunden zu akzeptieren.
c) Der Kunde ist angehalten, uns zwecks eines reibungslosen Ablaufes 30-45 min
vor
seiner Ankunft am Terminal telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Sollte dies nicht geschehen und der Kunde erst bei Ankunft am Terminal bzw. kurz
davor telefonisch Kontakt aufnehmen, trägt der Kunde die entstehenden
Parkkosten am
Terminal.
d) Mein-Valet-Frankfurt übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und
sonstigen, nicht von ihr zu vertretenen Behinderungen, die dazu führen, dass ein
Parkplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist Mein-Valet-Frankfurt nicht
verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten
Konditionen
anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen.
e) Es werden nur Personenkraftwagen entgegengenommen.
f) Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine
feuergefährlichen, illegalen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder
in
sonstiger Art und Weise gefährliche Stoffe gelagert werden.
g) Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der
Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.
h) Der Kunde ist verpflichtet die Bereifung seines Fahrzeuges den
Wetterbedingungen
anzupassen.
Mein-Valet-Frankfurt schließt die Haftungsübernahme bei Schadensfällen, bei
denen die
falsche bzw. nicht angemessene Bereifung vorhanden ist, aus. Als Faustformel gilt
hier:
Winterreifenpflicht von Oktober bis März.
i) Etwaigen Anweisungen von Mitarbeitern des Mein-Valet-Frankfurt Teams oder
anderen
Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
j) Bei der Buchung einer unserer Reinigungs- und Aufbereitungsprogramme gelten
die
unten genannten Zahlungsbedingungen.
Bei der Ausführung der Reinigung kann es zu Mehrkilometern kommen
(Waschstraßenfahrt, Überführung zur Aufbereitung), die der Kunde mit seiner
Buchung
akzeptiert. Eine Stornierung eines gebuchten Fahrzeugpflegepaketes ist bis
maximal
48h vor Rückkehr möglich.
k) Zahlungsbedingungen: Mein-Valet-Frankfurt bietet seinen Kunden die Bezahlung
vorab
per Überweisung, sowie die Barzahlung direkt am Flughafenterminal an. Eine
Bezahlung auf Rechnung ist nur in Einzelfällen möglich.
IV.Schlussbestimmungen
a) Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen
dem
Copyright des Mein-Valet-Frankfurt Teams. Das Kopieren, Reproduzieren oder
sonstige
Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung von uns
nicht
gestattet.
b) Alle in den AGB angegebenen Preise sind inkl. MwSt. zu verstehen.
c) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der
Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam
sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Kelsterbach, den 20.09.2021
Afstand +- 0km
24/7
Overstappen +-0min
Valet Service
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Abflug:
Wir übernehmen Ihr technisch einwandfreies Fahrzeug direkt am Terminal 1 oder 2
des Frankfurter Flughafens und überführen es mit unserem geschulten Personal zu
unseren in Kelsterbach befindlichen Parkflächen.
Selbstverständlich sind diese Transferfahrten durch uns versichert.
Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie uns 30
Minuten vor Ankunft an Ihrem Terminal unter der Rufnummer: 06107 – 9450056
zu kontaktieren.
Vor Ort führen wir einen digital protokollierten Fahrzeugcheck durch, welchen Sie
ebenfalls umgehend per Email erhalten.
Rückkehr:
Bei Ihrer Rückkehr kontaktieren Sie uns bitte direkt nach Ihrer Landung am
Flughafen Frankfurt unter der Rufnummer: 06107 - 9450056.
Wir überführen Ihr Fahrzeug nun umgehend zum Terminal, wo gemeinsam mit
unserem Mitarbeiter die Fahrzeugübergabe vorgenommen wird.
Aufpreise:
In der Zeit zwischen 23:00 – 06:00 Uhr erheben wir einen Nachtzuschlag von 35€.
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Mein Valet Frankfurt bietet eine Dienstleistung im Bereich des Valet – Services an.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch
Unternehmen § 14 BGB.
Mit der Buchung unseres Services über unsere Website: www.mein-valet-
frankfurt.com, als auch über unsere Website: www.frankfurt.mein-valet.com, sowie
über die Webseiten unserer Partner:
Travelcar, Parkos, Parkplatzcheck, Fluparks, Parkvia, Holidayextras, OnePark,
Parkinglist, Check&Park, Allopark, sowie Parkplatzboerse, Parkplatz-Finder,
Parkcheck, iParkandFly & Mobypark oder mit der Buchung über unseren
telefonischen Kundensupport unter: 06107-9450056 oder unter: 06107-990305
stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu.
Zusätzlich wird dies vom Kunde bei der Abholung sowie bei der Rückgabe seines
Fahrzeuges in unserem erstellten Übergabeprotokoll bestätigt.
I. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter
Leistungen
1.Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten
Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer
Buchungsnummer
schriftlich per E-Mail an: info@mein-valet-frankfurt.com bzw. frankfurt@mein-
valet.com
erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang. Eine
Stornierung bis höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist
kostenlos.
2.Nach dieser Frist beanspruchen wir die Übernahme der vollen Kosten.
Selbstverständlich bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt
nicht
entstanden oder wesentlich geringer ist.
3.Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen
sind bis
spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie
bis zu
diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an: info@mein-valet-frankfurt.com bzw.
frankfurt@mein-valet.com erfolgt sind.
4. Bei der verfrühten Rückkehr werden überschüssige Parktage nicht ausbezahlt.
4. Der Kunde hat mit der Hinzubuchung unseres Upgrades „Reise-Ausfall-
Versicherung“ die Möglichkeit, seine Stellplatzbuchung ohne Angabe von Gründen
jederzeit kostenfrei zu stornieren. Lediglich das für die Versicherung berechnete
Entgelt
ist im Falle der Stornierung der Buchung innerhalb von 3 Tagen zu begleichen.
Eine Stornierung dieser ‘‘Versicherung‘‘ ist nicht möglich.
5. Die Stornierung eines bereits gebuchten Fahrzeugpflegepaketes ist nur bis
maximal
48h vor der vereinbarten Rückkehrzeit des Kunden möglich, sofern sie bis zu
diesem
Zeitpunkt schriftlich per Email an: info@mein-valet-frankfurt.com bzw.
frankfurt@mein-valet.com erfolgt ist.
II. Haftung
a) Mein-Valet-Frankfurt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus
der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
b) Für sonstige Schäden haftet Mein-Valet-Frankfurt bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
c) Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer
den
Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die
Haftung
auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
d) Soweit die Haftung von Mein-Valet-Frankfurt ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von Mein-Valet-Frankfurt, es sei
denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens,
des
Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.
e) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
f) Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug
zurückgelassen
werden.
g) Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste
Alt.
BGB ist ausgeschlossen.
h) Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Schäden, die aufgrund
Gefälligkeitshandlungen
(Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
i) Mein-Valet-Frankfurt haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für
die
ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der
nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen
gelten
auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.
j) Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse,
höhere
Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen
insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnehmen oder
Beschädigungen durch Dritte.
k) Mein-Valet-Frankfurt übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe
Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen
der
Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. Übergabeort
zum
Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des
Fahrzeuges
vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht
vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde
beweisen
muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes
angenommen
werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht
zu
sehen war.
l) Mein-Valet-Frankfurt haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet Mein-Valet-Frankfurt nur, wenn eine Verletzung von Leben,
Körper
oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche
Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben
unberührt.
m) Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter
Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal
jedoch in
Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt.
Im übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein
Fall
der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
n) Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten
nach
der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt
der
Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der
Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen,
wenn er
ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.
o) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von Mein-Valet-
Frankfurt
bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen.
Das Mein-Valet-Frankfurt Team nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am
Terminal
gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck im Sinne eines Rundganges
durch.
Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar, hat die
Anzeige
spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall schriftlich bei Mein-Valet-Frankfurt
unter der
oben genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die
Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu
erfolgen.
p) Bei dem falschen bzw. vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden am
Fahrzeug, die
nachweislich schon vor der Übergabe des Fahrzeuges an Mein Valet Frankfurt
entstanden sind, behalten wir uns das Recht auf Einreichen einer Strafanzeige,
sowie
das Berechnen einer Aufwandsgebühr von 99,90€ vor.
q) Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere
Begleiter des
Mein-Valet schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene
Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu
vertretenden
oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen
Schadensfalles
an Mein-Valet-Frankfurt ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.
r) Bei der Buchung einer unserer Aufbereitungspakete gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unseres Fahrzeugaufbereitungspartners
(MeinAutoreiniger).
s) Bei der Buchung unserer angebotenen Waschstraßenfahrt überführt das Mein-
Valet
Team das Kundenfahrzeug zu der in Kelsterbach befindlichen Waschstraße
‘‘Waschpark.‘‘ Mit der Buchung des Upgrades akzeptiert der Kunde die
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des Waschpark Teams in Kelsterbach.
Diese können unter: http://www.waschpark-kelsterbach.de/page3.html eingesehen
werden. Eine Haftung von Mein-Valet-Frankfurt für evtl. entstandene Kratzer oder
Schäden durch die Nutzung der Waschstraße ist ausgeschlossen.
III. Valet-Parken
1.) Geltungsbereich
a) Die Buchung des Produktes Valet-Parken Außenstellplatz & Hallenstellplatz, sowie
alle
dazugehörigen Dienstleistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) von Mein-Valet-Frankfurt, Rüsselsheimer Straße
115 in
65451 Kelsterbach.
b) Das Mein-Valet-Frankfurt Team organisiert den Transfer des Kunden-PKW vom
Flughafen Frankfurt zum Parkplatz und wieder zurück im Wege des sogenannten
Valet
Parkings. Am zwischen den Parteien vereinbarten Ort an den Terminals 1 oder 2
des
Flughafen Frankfurt am Main übernimmt das Mein-Valet-Frankfurt Personal das
Kundenfahrzeug und verbringt dieses zu unseren Parkflächen.
Die am Flughafenterminal entgegengenommenen Kundenfahrzeuge werden von
unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellflächen verbracht, um einen
reibungslosen Ablauf der weiteren Kunden gewähren zu können.
Bei Einzelfällen bzw. hoher Auslastung kann ein zeitweises Zwischenparken des
Fahrzeuges auf öffentlichen Stellflächen erfolgen, um den Kunden einen
reibungslosen
Ablauf gewährleisten zu können.
In diesem Fall ist die Haftung von Mein-Valet-Frankfurt in Schadensfällen sowie
bei
Vandalismus & höherer Gewalt bzw. Einwirkung von dritten Personen
ausgeschlossen.
Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher,
haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer
gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist. Andernfalls ist Mein-Valet-
Frankfurt berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde
bleibt
zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer
und
Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben.
c) Die Ankündigung der Ankunft bzgl. der anschließenden Übergabe des Fahrzeuges
am
Flughafen Frankfurt hat mindestens 30 Minuten vor der Ankunftszeit zu erfolgen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 2,5 Stunden vor der geplanten
Abflugzeit
am Terminal erscheinen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so ist die Haftung
von Mein-Valet-Frankfurt ausgeschlossen.
Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im
Bereich
der Terminals 1 oder 2 des Flughafens Frankfurt am Main zurück.
Ebenso werden hier die zur Rückgabe anstehenden Kundenfahrzeuge von
unseren
Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellplätzen zwecks eines reibungslosen
Ablaufes
geparkt. Dem Kunde wird bei seinem Abflug mitgeteilt, dass er sich telefonisch
direkt
nach seiner Landung am Flughafen Frankfurt an uns wenden möchte.
d) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Abflug) von
mehr
als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich
Mein-Valet-Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 19,90€
für die
Umkoordination & Planung vor.
e) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Rückgabe)
von
mehr als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält
sich
Mein-Valet-Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 19,90€
für die
Umkoordination & Planung vor.
f) Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten wird dem
Kunden ein
Nachtzuschlag von 35€ berechnet.
Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren
Nachtzeiten
den Service von Mein-Valet-Frankfurt benötigen, wird dieser Zuschlag nur einmal
berechnet.
Die Nachtzeiten von Mein-Valet-Frankfurt sind von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
g) Sollte bei der Übernahme des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt die
Restreichweite
des Tankes unter 30 km liegen behält sich Mein-Valet-Frankfurt das Betanken zur
Sicherstellung der reibungslosen Überführung bzw. Rückführung vor.
Hier wird dem Kunden der betankte Betrag (abhängig nach Fahrzeugmodell)
sowie eine
Aufwandspauschale von 9€ in Rechnung gestellt.
h) Sollte der Kunde seinen Aufenthalt verlängern & später als gebucht zurückkehren,
berechnen wir für jeden weiteren angefangenen Buchungstag eine Gebühr von
7,00€
inkl. MwSt.
i) Fahrzeuge, die die Gesamtlänge eines regulären PKWs überschreiten, müssen
dies bei
der zu tätigenden Buchung angeben. Bei Wohnmobilen, Transportern &
Kleinbussen
wird aufgrund der Größe ein zusätzlicher Stellplatz berechnet, der mit 3,00€ inkl.
MwSt.
pro angefangenen Tag zu vergüten ist.
j) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung
dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen
vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.
k) Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB‘s erkennt Mein-Valet-
Frankfurt
nicht an, es sei denn, Mein-Valet-Frankfurt hat ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich
zugestimmt.
2.) Vertragsinhalt
Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Fahrzeug an Mein-Valet-
Frankfurt übergibt, welches er bei seiner Reservierung auch angegeben hat. Es steht
Mein-Valet-Frankfurt frei, ein anderes Fahrzeug, statt des angegebenen Fahrzeugs
anzunehmen. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Annahme des Fahrzeugs
durch Mein-Valet-Frankfurt zustande.
a) Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Mein-Valet-Frankfurt am
Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und in die von
Mein-Valet-Frankfurt angemieteten Parkflächen überführt.
b) Da Mein-Valet-Frankfurt mehrere Parkflächen im Raum des Flughafen Frankfurts
besitzt, kann die gefahrene Kilometerzahl aufgrund dieser Tatsache bzw. bei
Vollbelegung durch das Durchführen von Umparkmaßnahmen von der
angegebenen
Kilometerzahl auf unserer Website abweichen.
Eine gefahrene Kilometerzahl von höchstens 50 km liegt hier im Toleranzbereich
und ist
vom Kunden zu akzeptieren.
c) Der Kunde ist angehalten, uns zwecks eines reibungslosen Ablaufes 30-45 min
vor
seiner Ankunft am Terminal telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Sollte dies nicht geschehen und der Kunde erst bei Ankunft am Terminal bzw. kurz
davor telefonisch Kontakt aufnehmen, trägt der Kunde die entstehenden
Parkkosten am
Terminal.
d) Mein-Valet-Frankfurt übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und
sonstigen, nicht von ihr zu vertretenen Behinderungen, die dazu führen, dass ein
Parkplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist Mein-Valet-Frankfurt nicht
verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten
Konditionen
anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen.
e) Es werden nur Personenkraftwagen entgegengenommen.
f) Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine
feuergefährlichen, illegalen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder
in
sonstiger Art und Weise gefährliche Stoffe gelagert werden.
g) Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der
Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.
h) Der Kunde ist verpflichtet die Bereifung seines Fahrzeuges den
Wetterbedingungen
anzupassen.
Mein-Valet-Frankfurt schließt die Haftungsübernahme bei Schadensfällen, bei
denen die
falsche bzw. nicht angemessene Bereifung vorhanden ist, aus. Als Faustformel gilt
hier:
Winterreifenpflicht von Oktober bis März.
i) Etwaigen Anweisungen von Mitarbeitern des Mein-Valet-Frankfurt Teams oder
anderen
Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
j) Bei der Buchung einer unserer Reinigungs- und Aufbereitungsprogramme gelten
die
unten genannten Zahlungsbedingungen.
Bei der Ausführung der Reinigung kann es zu Mehrkilometern kommen
(Waschstraßenfahrt, Überführung zur Aufbereitung), die der Kunde mit seiner
Buchung
akzeptiert. Eine Stornierung eines gebuchten Fahrzeugpflegepaketes ist bis
maximal
48h vor Rückkehr möglich.
k) Zahlungsbedingungen: Mein-Valet-Frankfurt bietet seinen Kunden die Bezahlung
vorab
per Überweisung, sowie die Barzahlung direkt am Flughafenterminal an. Eine
Bezahlung auf Rechnung ist nur in Einzelfällen möglich.
IV.Schlussbestimmungen
a) Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen
dem
Copyright des Mein-Valet-Frankfurt Teams. Das Kopieren, Reproduzieren oder
sonstige
Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung von uns
nicht
gestattet.
b) Alle in den AGB angegebenen Preise sind inkl. MwSt. zu verstehen.
c) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der
Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam
sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Kelsterbach, den 20.09.2021
Afstand +- 4km
24/7
Overstappen +- 7min
Gratis shuttle
Laatste plaatsen voor deze prijs
Sperrgepäck (Hin & Rückreise = 30,00€ inkl. MwSt.
Weitere Person (ab der 5. Person) = 20,00€ (Hin- und Rückreise).
Der Parkplatz ist von 6 bis 24 Uhr geöffnet.
Zwischen 23:00 und 6:00 Uhr wird ein Zuschlag von 80 € verlangt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Marke & Website Mein-Flughafenparkplatz-Frankfurt (www.frankfurt.mein-
flughafenparkplatz.de) (im folgenden ‘‘MFPF‘‘ genannt) wird betrieben von MVG UG,
Fasanenweg 5a, 65451 Kelsterbach und bietet vom Flughafen verreisenden
Personen die Möglichkeit zur Buchung eines flughafennahen Stellplatzes an.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch
Unternehmen § 14 BGB.
Mit der Buchung eines unserer Stellplätze über unsere Website:
frankfurt.mein-flughafenparkplatz.de, sowie über die Webseiten unserer
Vergleichseitenpartner (im folgenden ‘‘Partner‘‘ genannt):
Travelcar, Parkos, Parkplatzcheck, Fluparks (Mobian), Parkvia, OnePark, Parkinglist,
Check&Park, Allopark, Mobypark, ParkCheck, Parklot, Parkplatzboerse,
Parkplatzsucher, Parkplatz-Finder, Holidayextras, Ich-parke-billiger,
Parkplatzvergleich oder mit der Buchung über unseren telefonischen Kundensupport
unter:
06107-6969880 bzw. 06107-6969881 (P1) sowie über unseren Kundensupport unter:
06107-6969137 bzw. 06107-6969894 (P2) stimmt der Kunde den
Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu.
Zusätzlich wird dies vom Kunde durch das Einstellen seines Fahrzeuges auf dem
Betriebsgelände von MFPF, Mergenthaler Allee 49-53, 65760 Eschborn bzw.
Bahnhosfplatz 1, 65428 Rüsselsheim nochmals bestätigt.
Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung
dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen
vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.
1. Mietvertrag
a) MFPF bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main die Möglichkeit, ihr
Fahrzeug auf den von MFPF betriebenen Parkplatz gegen Entgelt abzustellen
und den von MFPF eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen
(Frankfurt am Main) und zurück einmalig kostenfrei zu nutzen.
b) MFPF ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die
gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des
Kunden auf einen bestimmten Stellplatz, soweit dies nicht ausdrücklich
schriftlich vereinbart ist.
c) Bei vorzeitiger Rückkehr des Kunden besteht kein Anspruch auf eine
Rückzahlung bzw. Teilrückzahlung des Entgeltes.
d) Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem
vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe
Ihrer Buchungsnummer schriftlich per Email an: frankfurt@mein-
flughafenparkplatz.de erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung
ist der Eingang in unserem System. Eine Stornierung des gebuchten
Stellplatzes bis 24h vor der gebuchten Abflugszeit ist kostenlos. Kunden die
schon vorab Online bezahlt haben, können den Parkplatz ebenfalls bis zu 24
Stunden vor Anreise stornieren und erhalten den gezahlten Betrag innerhalb
von 14 Tagen zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt später, ist der volle
Entgeltpreis zu zahlen.
e) Sollten Sie aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, einer begründeten
Zahlung nicht nachgekommen sein (unterbliebene Überweisung,
Rückbuchung im Falle der Kreditkartenzahlung oder des Lastschriftverfahrens,
Nichterscheinen am Buchungstag und diesbezüglich fehlender Stornierung)
übermitteln wir Ihre Buchungsunterlagen an unseren Inkassodienst, der mit
der Durchsetzung dieser Forderung beauftragt wird. In diesem
Zusammenhang können Mehrkosten entstehen, die in dem Fall von Ihnen zu
tragen sind. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass MFPF kein oder ein
niedrigerer Schaden entstanden ist.
f) MFPF steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein
Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem
eingestellten Fahrzeug des Kunden zu.
g) Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine
stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit
ein. MFPF kann in diesem Fall ein spezialisiertes Unternehmen auf Kosten
des Kunden beauftragen, um das Fahrzeug vom MFPF Betriebsgelände zu
entfernen, bzw. dem Kunden für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs
eine tägliche pauschale Gebühr von 10,00€ inkl. MwSt. in Rechnung stellen.
h) Wird der gebuchte Parkzeitraum wissentlich und absichtlich vom Kunden
überschritten, behalten wir uns das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des
Kunden von einem spezialisierten Unternehmen abschleppen zu lassen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Stellplätze von MFPF komplett
ausgebucht sind und ein Kunde wissentlich falsche Angaben macht, um
spontan einen Parkplatz zu erhalten. Ausnahmen gelten nur, wenn der Kunde
nachweisen kann, dass der Parkzeitraum nicht durch sein eigenes
Verschulden überschritten wurde und er die Firma MFPF rechtzeitig darüber in
Kenntnis setzt.
i) Die erneute Buchung eines Stellplatzes, während sich das Fahrzeug des
Kunden noch auf unseren Parkplätzen befindet ist nicht gestattet.
j) Kunden, die mit einem Fahrzeug anreisen, dessen Größe die eines regulären
PKWs übersteigt, haben dies im Vorhinein dem MFPF-Team schriftlich per
Email an: frankfurt@mein-flughafenparkplatz.de mitzuteilen. Bei
Wohnmobilen, Transportern & Kleinbussen wird aufgrund der Größe ein
zusätzlicher Stellplatz berechnet, der mit 3,00€ inkl. MwSt. je angefangenen
Buchungstag zu vergüten ist.
k) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Parkplatz durch Untervermietung Dritten
zur Verfügung zu stellen. Bei Zuwiderhandlung ist MFPF berechtigt, rechtliche
Schritte einzuleiten sowie eine angemessene Vertragsstrafe auszusprechen.
2. Verhalten auf dem Betriebsgelände
a) Auf dem Betriebsgelände von MFPF gelten die Vorschriften der deutschen
Straßenverkehrsordnung (StVO).
b) Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren
werden.
c) Der Kunde hat den Anweisungen der Mitarbeiter & Erfüllungsgehilfen von
MFPF sowie dessen Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde
sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass
Belästigungen, Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden.
d) Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden.
Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere
im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken von- und zu
benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Sollte ein Kundenfahrzeug
so abgestellt werden, dass es andere bereits parkende Kundenfahrzeuge so
behindert, dass diese nicht ausparken können, ist MFPF dazu ermächtigt,
dass behindernde Fahrzeug umsetzen zu lassen und dem Halter die Kosten
der Umsetzung zzgl. eines Verwaltungsaufwandes von 50,00 EUR inkl. MwSt.
in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren
Schadens vorbehalten.
e) Soweit dem Kunden ein bestimmter Stellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde
verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz
abzustellen.
f) Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, dass
Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
g) Mit dem Befahren des Betriebsgeländes von MFPF versichert der Kunde,
dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das
Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz, sowie der
gesetzliche TÜV bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt.
h) Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände von MFPF ohne
ausdrückliche schriftliche Genehmigung von MFPF Reparaturen an
Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen,
Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen
jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände,
leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrräder usw.) zu lagern, Motoren
auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank
oder Motor abzustellen.
i) Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht
werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu
beseitigen. Unterlässt er dies, ist MFPF berechtigt, die Verunreinigungen auf
Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Bei Verunreinigungen des Bodens
oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes
Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat
der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
j) Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von MFPF zu anderen Zwecken als
der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie
während eventueller Wartezeiten auf den Flughafen-Shuttle ist nicht gestattet.
k) MFPF ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände
von MFPF im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle
drohender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
l) Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von MFPF ist nur in den mit
Aschenbechern gekennzeichneten Wartebereichen erlaubt.
m) Desweiteren ist das Verbringen folgender Gegenstände auf das MFPF
Betriebsgelände untersagt:
Sprengstoffe
Waffen
Betäubungsmittel
Tiere oder Pflanzen geschützter Arten
Strahlende oder chemische Stoffe
Stoffe, deren Lagerung eine besondere behördliche Erlaubnis erfordern
Nicht verkehrsfähige Gegenstände
Gestohlene oder geraubte Gegenstände oder Fahrzeuge
Gegenstände, die der polizeilichen Beschlagnahme oder einer
zollrechtlichen Beschlagnahme unterliegen oder für diese angeordnet
werden kann
Unverzollte Waren
Kraftstoff in einer Menge, die den Tankinhalt des PKW übersteigt
Alkohol in einer Menge von über 5l (Brandgefahr)
Butangas, Propangas, Wasserstoff, Sauerstoff, Acetylen, Clorgas,
Kohlendioxid oder sonstige unter Druck gelagerte Gase
3. Shuttle-Service
a) Mieter eines Stellplatzes (Kunden) auf dem Betriebsgelände von MFPF sind
berechtigt, mit maximal 4 Personen pro Fahrzeug, sowie pro Person ein
Gepäckstück & ein Handgepäckstück einen kostenlosen Shuttle-Service vom
Betriebsgelände von MFPF zum Flughafen Frankfurt und zurück zu nutzen.
b) Die Transferfahrten (Shuttle-Fahrten) zum Flughafen Frankfurt & zurück
werden hierbei von unserem eigens betriebenen Shuttle-Service, sowie in
Ausnahmefällen von Partnerunternehmen ausgeführt.
c) Pro gebuchten Stellplatz beinhaltet dies die einmalige Fahrt zum Flughafen
und die einmalige Fahrt vom Flughafen zum Parkplatz.
d) Bei zusätzlichen Shuttlefahrten wird für jede geleistete Strecke eine Zahlung
von 25,00 EUR inkl. MwSt. fällig. Dies gilt auch für Personen die versehentlich
in unserem Shuttlebus eingestiegen sind, obwohl sie zu einem anderen
Anbieter wollten bzw. generell versehentlich zugestiegen sind.
e) Ab der 5. Person unter der Bedingung der Zugehörigkeit desselben
Fahrzeuges werden zusätzlich 20,00 EUR inkl. MwSt. berechnet.
f) Sollte ein Kunde mehr als das zugelassene Gepäck pro Person & Fahrzeug
(s.o.) transportieren wollen, so ist dies im Vorfeld dem MFPF-Team telefonisch
oder per Email mitzuteilen. Je weiterem Gepäckstück werden 5,00€
berechnet, die der Kunde direkt zu bezahlen hat.
g) Bei der Beanspruchung unseres Shuttle-Services zwischen 23:00 – 06:00 Uhr
wird ein zusätzliches Entgelt von 80,00€ inkl. MwSt. fällig.
h) Bei hohem Passagieraufkommen behält sich MFPF im Interesse aller vor, in
extremen Situationen (z. B. Staus, Flugzeugverspätungen, o. Ä.) nur die
Fahrer der Fahrzeuge zu befördern.
i) Zusätzlich stellt MFPF bei Bedarf Kindersitze für den Shuttletransfer kostenfrei
zur Verfügung. Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird
bis zu der Menge und dem Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der
Charter- und Linienfluggesellschaften für die kostenlose Beförderung
festgesetzt sind, kostenlos befördert.
j) MFPF ist zur Beförderung von Sperrgepäck nur nach vorheriger Buchung über
unser Buchungssystem bzw. über das Buchungssystem der Partner von
MFPF verpflichtet, ansonsten muss dieses vor Parkantritt vom Kunden
selbsttätig zum Flughafen transportiert werden. Bei zeitlicher Verfügbarkeit
kann dies auch durch MFPF-Mitarbeiter gegen ein Entgelt von 30,00€ inkl.
MwSt. für den Hin- und Rückweg arrangiert werden.
k) Der von MFPF eingerichtete, kostenfreie Shuttle-Service erfolgt individuell im
Hinblick auf die bei der Buchung angegebenen Abflug- und Landezeiten des
Kunden, d. h. MFPF fährt, wenn Sie da sind. Sollte der Kunde ohne
Rücksprache mit einer Zeitdifferenz von mehr als 1,5 Stunden erscheinen,
kann MFPF keinen zeitnahen Transfer ohne Wartezeiten garantieren.
l) Jeder Kunde hat dafür Sorge zu tragen, rechtzeitig am Betriebsgelände von
MFPF zu erscheinen und auch entstehende Wartezeiten von max. 30 min
(Verzögerungen, Stau etc.) mit einzuplanen.
m) Dem Kunden wurde mitgeteilt, sich 30 min vor Ankunft am Betriebsgelände
der MFPF telefonisch unter: 06107-6969880 (P1) bzw. unter: 06107-6969137
(P2) anzumelden, damit das Team von MFPF einen reibungslosen Ablauf
sowie die dazugehörige Organisation gewährleisten kann.
n) Die Beförderung zum Flughafen erfolgt bis zu dem vom MFPF festgelegten
Haltepunkt, der sich in nächster Nähe der Check-In-Schalter befindet.
o) MFPF haftet nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen, wenn die Angaben
des Kunden korrekt & vollständig sind und der Kunde mindestens 30 Minuten
vor dem von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-
In-Zeit bei MFPF zur Nutzung des kostenfreien Shuttle-Services antritt und
aufgrund eines Verschuldens von MFPF seinen Flug nicht mehr erreicht.
p) Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für
verkehrsbedingte, nicht von MFPF verschuldete Verzögerungen ist
ausgeschlossen.
q) Der Rücktransport vom Flughafen zum Betriebsgelände von MFPF erfolgt
zeitnah. Der Kunde hat MFPF nach erfolgter Landung und Abholung des
Gepäcks telefonisch unter: 06107-6969880 (P1) bzw. 06107-6969137 (P2) zu
kontaktieren und sich zu dem vom MFPF-Mitarbeiter genannten Haltepunkt
am Flughafenterminal zu begeben. MFPF wird daraufhin umgehend ein
Shuttle zur Abholung arrangieren.
r) Sollte ein Kunde ohne vorherige Rücksprache mit MFPF zu einer deutlich
abweichenden Uhrzeit zurückkehren, welche nicht in unseren regulären
Öffnungszeiten liegt (Öffnungszeiten: 06:00 - 23:00 Uhr), berechnen wir für die
zusätzliche Anfahrt eines unserer Mitarbeiter eine Pauschale von 179,90€.
s) MFPF ist berechtigt, alkoholisierten oder randalierenden Personen eine
Beförderung zu verweigern. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall
nicht zurückerstattet.
t) Die Firma MFPF ist dazu berechtigt, den Shuttletransport (auch) durch
Fremdunternehmen, z. B. Taxi- oder Mietwagenunternehmen ausführen zu
lassen. Die Auftragsvergabe kann nur durch MFF erfolgen und führt für den
Kunden zu keinerlei Mehrkosten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Für die von MFPF angebotenen Parkleistungen gelten die zum jeweiligen
Zeitpunkt online buchbaren Preise. Dies gilt auch, wenn der Kunde am An-
bzw. Abreisetag den von Ihm gebuchten Stellplatz nur zeitweise nutzt.
b) Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in
Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EUR
zu zahlen. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von MFPF nicht
annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen
zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an MFPF verpflichtet.
c) Auf bereits gegebene Rabatte werden keine weiteren Ermäßigungen oder
Rabatte gewährt.
d) Sollten aufgrund von technischen Defekten die Preise im Internet fehlerhaft
ausgepreist werden, gelten in jedem Falle die auf dem Parkplatz
aushängenden Preislisten, sofern für den Kunden eindeutig und zweifelsohne
erkennbar war, dass die Preise im Internet fehlerhaft waren. Ansonsten bleibt
der Vertrag wirksam.
e) Beim Einlösen von Werbegutscheinen wird dem Kunden keine Differenz
ausgezahlt, auch wenn der Gutscheinwert den Parkpreis überschreitet.
f) Gebuchte Extraleistungen werden nicht vom Gutschein verringert,
desweiteren sind keine Doppelrabatte möglich.
5. Haftung
a) MFPF sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
b) Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung
ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei
beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden.
c) Gegenüber Unternehmern haftet MFPF im Falle eines grob fahrlässigen
Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des
vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
d) Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
e) Für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten
Kraftfahrzeugs oder beweglicher / eingebauter Gegenstände aus dem
Kraftfahrzeug (z. B. Autoradio, Autotelefon, Handy oder persönliche
Wertgegenstände, Fotoausrüstung, Navigationssystemen usw.) oder auf bzw.
an dem Kraftfahrzeug befestigter Sachen durch Dritte, haftet MFPF nicht.
f) Die übrigen Haftungsregeln werden hierdurch nicht berührt.
g) Der Kunde stellt die Firma MFPF frei bei Schäden höherer Gewalt sowie bei
Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare
Naturkräfte.
h) MFPF haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen
einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z. B.
durch andere Kunden oder sonstige Personen, verursacht worden sind.
i) Sollte ein Fahrzeug wegen eines technischen Defekts nicht anspringen, ist es
Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen zu treffen.
j) Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet MFPF nicht für
dadurch anfallende Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. Für technische
oder mechanische Defekte (z. B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines
Fahrzeuges, die nach Wagenabgabe und vor Wagenrückgabe auftreten, wird
keine Haftung übernommen, ebenso wenig für Schäden, die andere
Verkehrsteilnehmer (Kunden) einem Fahrzeug zufügen (Kratzer o. Ä.). Sollten
solche Schäden ohne Meldung eines Verursachers auftreten, handelt es sich
um Fahrerflucht; diese zu verfolgen, ist nicht Sache von MFPF.
k) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei Abholung noch vor dem Starten
in Augenschein zu nehmen und einen Schaden an seinem Fahrzeug
unverzüglich einem Mitarbeiter von MFPF anzuzeigen.
l) Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die
infolge technischer Defekte durch das von Ihm oder von Ihm beauftragte Dritte
auf das Betriebsgelände von MFPF verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
m) Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Versicherungen oder
sonstige Dritte aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines
technischen Defekts seines Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall an MFPF
ab, soweit MFPF ein Schaden entstanden ist.
6. Gefälligkeitshandlungen
a) Wenn Mitarbeiter von MFPF Kundenfahrzeugen, die wegen leeren oder
schwachen Batterien nicht mehr anspringen, Starthilfe geben, geschieht dies
ausschließlich nach Anweisung und auf Risiko des Kunden und ohne Garantie
auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit.
7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht
entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
als vereinbart.
b) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von MFPF in Frankfurt, es sei denn, dass
ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
c) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem
Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart.
Kelsterbach, den 24.01.2022
Afstand +- 13km
24/7
Overstappen +- 13min
Gratis Shuttle
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Vertrekprocedure:
Ga naar het opgegeven adres van onze parkeerplaats. Bel ons op +496107-6969880 wanneer u bij de parkeerplaats aankomt. Ons personeel wijst u een parkeerplaats toe en begeleidt u vervolgens naar terminals 1 en 2 van de luchthaven Frankfurt.
Terugkeerprocedure:
Zodra u uw bagage heeft opgehaald, ga naar:
Vertrek vanaf terminal 1 (bovenste verdieping) C7.
Bel ons op 004961076969880, zodat een van onze medewerkers u kan ophalen.
Afstand +- 2km
24/7
Overstappen +- 4min
Gratis Shuttle
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Grote bagage (heen en terug = 30,00 € inclusief btw).
Extra persoon (vanaf de 5e persoon) = 20,00 € (heen en terug).
De parkeerplaats is geopend van 6.00 uur tot middernacht.
Tussen 23.00 uur en 6.00 uur wordt een toeslag van 50 euro gevraagd.
Vertrekprocedure:
Ga naar het opgegeven adres van onze parkeerplaats. Wanneer u bij de parkeerplaats aankomt, bel ons dan op +496107-6969880. Ons personeel zal u een parkeerplaats toewijzen en u vervolgens naar de terminals 1 en 2 van de luchthaven van Frankfurt brengen.
Retourprocedure:
Nadat u uw bagage heeft opgehaald, ga naar:
Vertrek vanaf terminal 1 (bovenste verdieping) C7.
Bel ons op +496107-6969880, zodat een van onze medewerkers u kan ophalen.