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. Mein-Flughafenparkplatz-Frankfurt P3.

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Mein Flughafenparkplatz Überdachten P2 Luchthaven Frankfurt am Main

Belangrijke informatie

Sperrgepäck (Hin & Rückreise) = 30,00€ inkl. MwSt.
Weitere Person (ab der 5. Person) = 20,00€ (Hin- und Rückreise).
Der Parkplatz ist von 6 bis 24 Uhr geöffnet.
Zwischen 23:00 und 6:00 Uhr wird ein Zuschlag von 80 € verlangt.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Marke & Website Mein-Flughafenparkplatz-Frankfurt (www.frankfurt.mein-
flughafenparkplatz.de) (im folgenden ‘‘MFPF‘‘ genannt) wird betrieben von MVG UG,
Fasanenweg 5a, 65451 Kelsterbach und bietet vom Flughafen verreisenden
Personen die Möglichkeit zur Buchung eines flughafennahen Stellplatzes an.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch

Unternehmen § 14 BGB.

Mit der Buchung eines unserer Stellplätze über unsere Website:
frankfurt.mein-flughafenparkplatz.de, sowie über die Webseiten unserer
Vergleichseitenpartner (im folgenden ‘‘Partner‘‘ genannt):

Travelcar, Parkos, Parkplatzcheck, Fluparks (Mobian), Parkvia, OnePark, Parkinglist,
Check&Park, Allopark, Mobypark, ParkCheck, Parklot, Parkplatzboerse,
Parkplatzsucher, Parkplatz-Finder, Holidayextras, Ich-parke-billiger,
Parkplatzvergleich oder mit der Buchung über unseren telefonischen Kundensupport

unter:

06107-6969880 bzw. 06107-6969881 (P1) sowie über unseren Kundensupport unter:

06107-6969137 bzw. 06107-6969894 (P2) stimmt der Kunde den

Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu.

Zusätzlich wird dies vom Kunde durch das Einstellen seines Fahrzeuges auf dem
Betriebsgelände von MFPF, Mergenthaler Allee 49-53, 65760 Eschborn bzw.

Bahnhosfplatz 1, 65428 Rüsselsheim nochmals bestätigt.

Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung
dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen

vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.

1. Mietvertrag
a) MFPF bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main die Möglichkeit, ihr
Fahrzeug auf den von MFPF betriebenen Parkplatz gegen Entgelt abzustellen
und den von MFPF eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen
(Frankfurt am Main) und zurück einmalig kostenfrei zu nutzen.
b) MFPF ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die
gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des
Kunden auf einen bestimmten Stellplatz, soweit dies nicht ausdrücklich
schriftlich vereinbart ist.
c) Bei vorzeitiger Rückkehr des Kunden besteht kein Anspruch auf eine
Rückzahlung bzw. Teilrückzahlung des Entgeltes.
d) Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem
vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe
Ihrer Buchungsnummer schriftlich per Email an: frankfurt@mein-
flughafenparkplatz.de erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung
ist der Eingang in unserem System. Eine Stornierung des gebuchten
Stellplatzes bis 24h vor der gebuchten Abflugszeit ist kostenlos. Kunden die
schon vorab Online bezahlt haben, können den Parkplatz ebenfalls bis zu 24
Stunden vor Anreise stornieren und erhalten den gezahlten Betrag innerhalb
von 14 Tagen zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt später, ist der volle
Entgeltpreis zu zahlen.

e) Sollten Sie aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, einer begründeten
Zahlung nicht nachgekommen sein (unterbliebene Überweisung,
Rückbuchung im Falle der Kreditkartenzahlung oder des Lastschriftverfahrens,
Nichterscheinen am Buchungstag und diesbezüglich fehlender Stornierung)
übermitteln wir Ihre Buchungsunterlagen an unseren Inkassodienst, der mit
der Durchsetzung dieser Forderung beauftragt wird. In diesem
Zusammenhang können Mehrkosten entstehen, die in dem Fall von Ihnen zu
tragen sind. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass MFPF kein oder ein
niedrigerer Schaden entstanden ist.
f) MFPF steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein
Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem
eingestellten Fahrzeug des Kunden zu.
g) Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine
stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit
ein. MFPF kann in diesem Fall ein spezialisiertes Unternehmen auf Kosten
des Kunden beauftragen, um das Fahrzeug vom MFPF Betriebsgelände zu
entfernen, bzw. dem Kunden für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs
eine tägliche pauschale Gebühr von 10,00€ inkl. MwSt. in Rechnung stellen.
h) Wird der gebuchte Parkzeitraum wissentlich und absichtlich vom Kunden
überschritten, behalten wir uns das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des
Kunden von einem spezialisierten Unternehmen abschleppen zu lassen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Stellplätze von MFPF komplett
ausgebucht sind und ein Kunde wissentlich falsche Angaben macht, um
spontan einen Parkplatz zu erhalten. Ausnahmen gelten nur, wenn der Kunde
nachweisen kann, dass der Parkzeitraum nicht durch sein eigenes
Verschulden überschritten wurde und er die Firma MFPF rechtzeitig darüber in
Kenntnis setzt.
i) Die erneute Buchung eines Stellplatzes, während sich das Fahrzeug des
Kunden noch auf unseren Parkplätzen befindet ist nicht gestattet.
j) Kunden, die mit einem Fahrzeug anreisen, dessen Größe die eines regulären
PKWs übersteigt, haben dies im Vorhinein dem MFPF-Team schriftlich per
Email an: frankfurt@mein-flughafenparkplatz.de mitzuteilen. Bei
Wohnmobilen, Transportern & Kleinbussen wird aufgrund der Größe ein
zusätzlicher Stellplatz berechnet, der mit 3,00€ inkl. MwSt. je angefangenen
Buchungstag zu vergüten ist.
k) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Parkplatz durch Untervermietung Dritten
zur Verfügung zu stellen. Bei Zuwiderhandlung ist MFPF berechtigt, rechtliche
Schritte einzuleiten sowie eine angemessene Vertragsstrafe auszusprechen.

2. Verhalten auf dem Betriebsgelände
a) Auf dem Betriebsgelände von MFPF gelten die Vorschriften der deutschen
Straßenverkehrsordnung (StVO).
b) Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren
werden.
c) Der Kunde hat den Anweisungen der Mitarbeiter & Erfüllungsgehilfen von
MFPF sowie dessen Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde
sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass
Belästigungen, Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden.

d) Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden.
Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere
im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken von- und zu
benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Sollte ein Kundenfahrzeug
so abgestellt werden, dass es andere bereits parkende Kundenfahrzeuge so
behindert, dass diese nicht ausparken können, ist MFPF dazu ermächtigt,
dass behindernde Fahrzeug umsetzen zu lassen und dem Halter die Kosten
der Umsetzung zzgl. eines Verwaltungsaufwandes von 50,00 EUR inkl. MwSt.
in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren
Schadens vorbehalten.
e) Soweit dem Kunden ein bestimmter Stellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde
verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz
abzustellen.
f) Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, dass
Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
g) Mit dem Befahren des Betriebsgeländes von MFPF versichert der Kunde,
dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das
Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz, sowie der
gesetzliche TÜV bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt.
h) Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände von MFPF ohne
ausdrückliche schriftliche Genehmigung von MFPF Reparaturen an
Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen,
Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen
jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände,
leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrräder usw.) zu lagern, Motoren
auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank
oder Motor abzustellen.
i) Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht
werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu
beseitigen. Unterlässt er dies, ist MFPF berechtigt, die Verunreinigungen auf
Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Bei Verunreinigungen des Bodens
oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes
Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat
der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
j) Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von MFPF zu anderen Zwecken als
der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie
während eventueller Wartezeiten auf den Flughafen-Shuttle ist nicht gestattet.
k) MFPF ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände
von MFPF im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle
drohender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
l) Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von MFPF ist nur in den mit
Aschenbechern gekennzeichneten Wartebereichen erlaubt.
m) Desweiteren ist das Verbringen folgender Gegenstände auf das MFPF
Betriebsgelände untersagt:
 Sprengstoffe
 Waffen
 Betäubungsmittel
 Tiere oder Pflanzen geschützter Arten
 Strahlende oder chemische Stoffe
 Stoffe, deren Lagerung eine besondere behördliche Erlaubnis erfordern

 Nicht verkehrsfähige Gegenstände
 Gestohlene oder geraubte Gegenstände oder Fahrzeuge
 Gegenstände, die der polizeilichen Beschlagnahme oder einer
zollrechtlichen Beschlagnahme unterliegen oder für diese angeordnet
werden kann
 Unverzollte Waren
 Kraftstoff in einer Menge, die den Tankinhalt des PKW übersteigt
 Alkohol in einer Menge von über 5l (Brandgefahr)
 Butangas, Propangas, Wasserstoff, Sauerstoff, Acetylen, Clorgas,
Kohlendioxid oder sonstige unter Druck gelagerte Gase

3. Shuttle-Service
a) Mieter eines Stellplatzes (Kunden) auf dem Betriebsgelände von MFPF sind
berechtigt, mit maximal 4 Personen pro Fahrzeug, sowie pro Person ein
Gepäckstück & ein Handgepäckstück einen kostenlosen Shuttle-Service vom
Betriebsgelände von MFPF zum Flughafen Frankfurt und zurück zu nutzen.
b) Die Transferfahrten (Shuttle-Fahrten) zum Flughafen Frankfurt & zurück
werden hierbei von unserem eigens betriebenen Shuttle-Service, sowie in
Ausnahmefällen von Partnerunternehmen ausgeführt.
c) Pro gebuchten Stellplatz beinhaltet dies die einmalige Fahrt zum Flughafen
und die einmalige Fahrt vom Flughafen zum Parkplatz.
d) Bei zusätzlichen Shuttlefahrten wird für jede geleistete Strecke eine Zahlung
von 25,00 EUR inkl. MwSt. fällig. Dies gilt auch für Personen die versehentlich
in unserem Shuttlebus eingestiegen sind, obwohl sie zu einem anderen
Anbieter wollten bzw. generell versehentlich zugestiegen sind.
e) Ab der 5. Person unter der Bedingung der Zugehörigkeit desselben
Fahrzeuges werden zusätzlich 20,00 EUR inkl. MwSt. berechnet.
f) Sollte ein Kunde mehr als das zugelassene Gepäck pro Person & Fahrzeug
(s.o.) transportieren wollen, so ist dies im Vorfeld dem MFPF-Team telefonisch
oder per Email mitzuteilen. Je weiterem Gepäckstück werden 5,00€
berechnet, die der Kunde direkt zu bezahlen hat.
g) Bei der Beanspruchung unseres Shuttle-Services zwischen 23:00 – 06:00 Uhr
wird ein zusätzliches Entgelt von 80,00€ inkl. MwSt. fällig.
h) Bei hohem Passagieraufkommen behält sich MFPF im Interesse aller vor, in
extremen Situationen (z. B. Staus, Flugzeugverspätungen, o. Ä.) nur die
Fahrer der Fahrzeuge zu befördern.
i) Zusätzlich stellt MFPF bei Bedarf Kindersitze für den Shuttletransfer kostenfrei
zur Verfügung. Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird
bis zu der Menge und dem Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der
Charter- und Linienfluggesellschaften für die kostenlose Beförderung
festgesetzt sind, kostenlos befördert.
j) MFPF ist zur Beförderung von Sperrgepäck nur nach vorheriger Buchung über
unser Buchungssystem bzw. über das Buchungssystem der Partner von
MFPF verpflichtet, ansonsten muss dieses vor Parkantritt vom Kunden
selbsttätig zum Flughafen transportiert werden. Bei zeitlicher Verfügbarkeit
kann dies auch durch MFPF-Mitarbeiter gegen ein Entgelt von 30,00€ inkl.
MwSt. für den Hin- und Rückweg arrangiert werden.

k) Der von MFPF eingerichtete, kostenfreie Shuttle-Service erfolgt individuell im
Hinblick auf die bei der Buchung angegebenen Abflug- und Landezeiten des
Kunden, d. h. MFPF fährt, wenn Sie da sind. Sollte der Kunde ohne
Rücksprache mit einer Zeitdifferenz von mehr als 1,5 Stunden erscheinen,
kann MFPF keinen zeitnahen Transfer ohne Wartezeiten garantieren.
l) Jeder Kunde hat dafür Sorge zu tragen, rechtzeitig am Betriebsgelände von
MFPF zu erscheinen und auch entstehende Wartezeiten von max. 30 min
(Verzögerungen, Stau etc.) mit einzuplanen.
m) Dem Kunden wurde mitgeteilt, sich 30 min vor Ankunft am Betriebsgelände
der MFPF telefonisch unter: 06107-6969880 (P1) bzw. unter: 06107-6969137
(P2) anzumelden, damit das Team von MFPF einen reibungslosen Ablauf
sowie die dazugehörige Organisation gewährleisten kann.
n) Die Beförderung zum Flughafen erfolgt bis zu dem vom MFPF festgelegten
Haltepunkt, der sich in nächster Nähe der Check-In-Schalter befindet.
o) MFPF haftet nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen, wenn die Angaben
des Kunden korrekt & vollständig sind und der Kunde mindestens 30 Minuten
vor dem von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-
In-Zeit bei MFPF zur Nutzung des kostenfreien Shuttle-Services antritt und
aufgrund eines Verschuldens von MFPF seinen Flug nicht mehr erreicht.
p) Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für
verkehrsbedingte, nicht von MFPF verschuldete Verzögerungen ist
ausgeschlossen.
q) Der Rücktransport vom Flughafen zum Betriebsgelände von MFPF erfolgt
zeitnah. Der Kunde hat MFPF nach erfolgter Landung und Abholung des
Gepäcks telefonisch unter: 06107-6969880 (P1) bzw. 06107-6969137 (P2) zu
kontaktieren und sich zu dem vom MFPF-Mitarbeiter genannten Haltepunkt
am Flughafenterminal zu begeben. MFPF wird daraufhin umgehend ein
Shuttle zur Abholung arrangieren.
r) Sollte ein Kunde ohne vorherige Rücksprache mit MFPF zu einer deutlich
abweichenden Uhrzeit zurückkehren, welche nicht in unseren regulären
Öffnungszeiten liegt (Öffnungszeiten: 06:00 - 23:00 Uhr), berechnen wir für die
zusätzliche Anfahrt eines unserer Mitarbeiter eine Pauschale von 179,90€. 
s) MFPF ist berechtigt, alkoholisierten oder randalierenden Personen eine
Beförderung zu verweigern. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall
nicht zurückerstattet.
t) Die Firma MFPF ist dazu berechtigt, den Shuttletransport (auch) durch
Fremdunternehmen, z. B. Taxi- oder Mietwagenunternehmen ausführen zu
lassen. Die Auftragsvergabe kann nur durch MFF erfolgen und führt für den
Kunden zu keinerlei Mehrkosten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Für die von MFPF angebotenen Parkleistungen gelten die zum jeweiligen
Zeitpunkt online buchbaren Preise. Dies gilt auch, wenn der Kunde am An-
bzw. Abreisetag den von Ihm gebuchten Stellplatz nur zeitweise nutzt.
b) Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in
Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EUR
zu zahlen. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von MFPF nicht

annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen
zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an MFPF verpflichtet.
c) Auf bereits gegebene Rabatte werden keine weiteren Ermäßigungen oder
Rabatte gewährt.
d) Sollten aufgrund von technischen Defekten die Preise im Internet fehlerhaft
ausgepreist werden, gelten in jedem Falle die auf dem Parkplatz
aushängenden Preislisten, sofern für den Kunden eindeutig und zweifelsohne
erkennbar war, dass die Preise im Internet fehlerhaft waren. Ansonsten bleibt
der Vertrag wirksam.
e) Beim Einlösen von Werbegutscheinen wird dem Kunden keine Differenz
ausgezahlt, auch wenn der Gutscheinwert den Parkpreis überschreitet.
f) Gebuchte Extraleistungen werden nicht vom Gutschein verringert,
desweiteren sind keine Doppelrabatte möglich.
5. Haftung
a) MFPF sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
b) Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung
ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei
beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden.
c) Gegenüber Unternehmern haftet MFPF im Falle eines grob fahrlässigen
Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des
vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
d) Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
e) Für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten
Kraftfahrzeugs oder beweglicher / eingebauter Gegenstände aus dem
Kraftfahrzeug (z. B. Autoradio, Autotelefon, Handy oder persönliche
Wertgegenstände, Fotoausrüstung, Navigationssystemen usw.) oder auf bzw.
an dem Kraftfahrzeug befestigter Sachen durch Dritte, haftet MFPF nicht.
f) Die übrigen Haftungsregeln werden hierdurch nicht berührt.
g) Der Kunde stellt die Firma MFPF frei bei Schäden höherer Gewalt sowie bei
Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare
Naturkräfte.
h) MFPF haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen
einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z. B.
durch andere Kunden oder sonstige Personen, verursacht worden sind.
i) Sollte ein Fahrzeug wegen eines technischen Defekts nicht anspringen, ist es
Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen zu treffen.
j) Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet MFPF nicht für
dadurch anfallende Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. Für technische
oder mechanische Defekte (z. B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines
Fahrzeuges, die nach Wagenabgabe und vor Wagenrückgabe auftreten, wird
keine Haftung übernommen, ebenso wenig für Schäden, die andere
Verkehrsteilnehmer (Kunden) einem Fahrzeug zufügen (Kratzer o. Ä.). Sollten
solche Schäden ohne Meldung eines Verursachers auftreten, handelt es sich
um Fahrerflucht; diese zu verfolgen, ist nicht Sache von MFPF.

k) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei Abholung noch vor dem Starten
in Augenschein zu nehmen und einen Schaden an seinem Fahrzeug
unverzüglich einem Mitarbeiter von MFPF anzuzeigen.
l) Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die
infolge technischer Defekte durch das von Ihm oder von Ihm beauftragte Dritte
auf das Betriebsgelände von MFPF verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
m) Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Versicherungen oder
sonstige Dritte aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines
technischen Defekts seines Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall an MFPF
ab, soweit MFPF ein Schaden entstanden ist. 

6. Gefälligkeitshandlungen
a) Wenn Mitarbeiter von MFPF Kundenfahrzeugen, die wegen leeren oder
schwachen Batterien nicht mehr anspringen, Starthilfe geben, geschieht dies
ausschließlich nach Anweisung und auf Risiko des Kunden und ohne Garantie
auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit.

7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht
entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
als vereinbart.
b) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von MFPF in Frankfurt, es sei denn, dass
ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
c) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem
Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart. 

Kelsterbach, den 24.01.2022

Mein Flughafenparkplatz Überdachten P2 Luchthaven Frankfurt am Main
(76 Beoordelingen)

Afstand +- 13km

Overstappen +- 13min

overdekt

Gratis shuttle

24/7

Belangrijke informatie

De officiële parkeerterreinen van de luchthaven Frankfurt am Main zijn duur. Mein Flughafenparkplatz Überdachten P2 is het ideale alternatief. Deze goed beveiligde parkeergarage beschikt namelijk over ruime parkeerplaatsen die tegen een zeer eerlijke prijs aangeboden worden. Bovendien kan u gebruik maken van de gratis shuttlebusjes die u op minder dan 15 minuten naar de luchthaven brengen

Aangeboden diensten

Mein Flughafenparkplatz Überdachten P2 bevindt zich in de onmiddellijke nabijheid van de terminal van de Luchthaven Frankfurt am Main.

Werking van het parkeerterrein

Bij aankomst op de parkeerplaats - Allopark

Bij aankomst op de parkeerplaats

De dag van uw vlucht rijdt u rechtstreeks naar het parkeerterrein van Mein Flughafenparkplatz Überdachten P2. U belt de parking onderweg best even op. Op deze manier kunnen de medewerkers zich op uw komst voorbereiden en zorgen ze ervoor dat de pendelbus klaarstaat. Eens u op de parking aangekomen bent, toont u de reservatiebevestiging aan het personeel en parkeert u uw wagen. Vervolgens begeeft u zich meteen naar de pendelbus en een klein kwartier later staat u al in de vertrekhal.

Bij terugkeer van de luchthaven - Allopark

Bij terugkeer van de luchthaven

Na de landing op de luchthaven Frankfurt am Main haalt u uw koffers op en contacteert u de parkeeraanbieder. De medewerkers van de parking sturen meteen een shuttlebus naar de aankomsthal en geven aan waar u juist moet zijn. U begeeft zich vervolgens naar het afgesproken punt en een paar minuten later pikt de pendelbus u op

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Veiligheid
Diensten
Toegankelijkheid
Openingstijden
Tarieven

Beoordelingen

Deze parking is nog niet beoordeeld. Wees de eerste die je eigen deelt.

Voordelen van de parkeerplaats

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Afstand +- 13km Overstappen +- 13min
overdekt Gratis shuttle
24/7

Openingsuren

  • Maandag 04 AM - 12 AM
  • Dinsdag 04 AM - 12 AM
  • Woensdag 04 AM - 12 AM
  • Donderdag 04 AM - 12 AM
  • Vrijdag 04 AM - 12 AM
  • Zaterdag 04 AM - 12 AM
  • Zondag 04 AM - 12 AM

Mein Flughafenparkplatz Überdachten P2 24/7 geopend

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